Wie bisher halten wir vom Kirchenvorstand an den Präsenzgottesdiensten fest. Mit den einzuhaltenden Abstands- und Hygienevorschriften. Und mit der Einschränkung: Gesangsverbot.
„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ So lauten die ersten beiden Absätze des 4. Artikels unseres Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit über einem Jahr ist die Religionsausübung sehr gestört.
Deshalb haben wir einen Rückgang von - 59 % an Teilnehmenden von Gottesdiensten, Trauerfeiern und Konzerten u.ä.. In dieser Höhe ist auch der Rückgang von Kollekten und Spenden. Dank des erhöhten Spendenaufkommens unserer Mitglieder beim Freiwilligen Kirchgeld (+ 29%!) ist der Gesamtrückgang bei den Finanzen 2020 „nur“ - 27 %.
Während die Gottesdienste zu Ostern 2020 einmalig in unserer Geschichte verboten waren, sind sie diesmal ja, nicht verboten, aber sie sollen, so wird es empfohlen, digital angeboten werden. Wir werden dies auf unserer Homepage wieder tun.
Aber der Kirchenvorstand hat beschlossen, auch Präsenzgottesdienste anzubieten. Bei akut 3 Menschen (Stand 25.3.), die in unserer Gesamtgemeinde infiziert sind, gehen wir davon aus, dass ein halbstündiger Gottesdienst unter Beachtung der einzuhaltenden Abstands- und Hygienevorschriften kein Anlass zur Panik ist und die Kirche kein Ort der massenhaften Ansteckung wird.
„Christus ist das Ebenbild des unsichtbaren Gottes, der zuerst Geborene: Vor allem Geschaffenen war er da.“ (Paulus im Kolosserbrief 1,15, Basis Bibel 2021) So lautet der Monatsspruch des Ostermonats April. Gott ist unsichtbar, aber präsent. Deshalb sind wir für Präsenzgottesdienste.
Der Kirchenvorstand von St. Pankratius Hattorf am Harz